7.3. Das RStA Q. hat als Bemerkung zur Steuerveranlagung 2014 vermerkt: "Aufrechnung: Geldwerte Leistung Ermessensveranlagung gemäss Meldung des Kant. Steueramtes Sekt. jur. Personen Teilweise Ermessensveranlagung, da die in der Aktenergänzung vom 7.3.2019 verlangten Unterlagen teilweise (Kontendetails der E. GmbH) trotz eingeschriebener Mahnung vom 17.4.2019 nicht eingereicht wurden und eine Prüfung über die Richtigkeit der Aufrechnung nicht möglich war."