6. 6.1. Im Jahr 2014 war der Rekurrent Gesellschafter und Geschäftsführer, die Rekurrentin Gesellschafterin der E. GmbH. Das KStA JP hat die E. GmbH im Jahr 2014 nach Ermessen veranlagt. Am 26. Mai 2016 hat das KStA JP dem RStA Q. eine Meldung über Rechnungen und Zahlungen gemacht. Darin wird der Rekurrent als Rechnungssteller bzw. Zahlungsempfänger, die E. GmbH als Rechnungsempfängerin bzw. Zahlende von CHF 20'000.00 aufgeführt. Einen Grund oder ein genaues Datum für die Zahlung wird nicht festgehalten. Als Bemerkung wird lediglich aufgeführt: "Geldwerte Leistungen: Ermessensveranlagung".