3.3.6. Das RStA Q. bot den Rekurrenten bzw. ihrer Vertreterin mit Schreiben vom 28. Mai 2020 die Akteneinsicht auf dem Steueramt an. Am 30. Juni 2020 hat die Vertreterin der Rekurrenten beim Steueramt die Akten eingesehen (vgl. Aktennotiz des RStA Q. betr. "Einspracheverfahren A. und B., 2014, aaa" vom 30. Juni 2020). Mit Schreiben vom 21. Juli 2020 liessen die Rekurrenten eine Stellungnahme einreichen und bemängelten, dass der Vertreterin am 30. Juni 2020 nur die selbst eingereichten Unterlagen zur Einsicht vorgelegt worden seien. Auf Nachfrage habe der Steuerkommissär geantwortet, dass keine weiteren Unterlagen erstellt worden seien.