einzureichen. Mit Schreiben vom 12. Februar 2020 liessen die Rekurrenten eine Stellungnahme einsenden. Des Weiteren stellten sie dem RStA folgende Unterlagen zu: - "Bilanz und Erfolgsrechnung der E. GmbH 2014 für die Abteilung Beratungstätigkeit - Bilanz und Erfolgsrechnung der E. GmbH 2014 ebenfalls eine Abteilung für den Betrieb des G. ist - Jeweils dazu die entsprechenden Kontoblätter für beide Abteilungen - Konsolidierte Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 der gesamten Firma."