3.3.2. Das RStA Q. hat mit Brief vom 10. Dezember 2019 festgestellt, dass die Saldi der Kontenblätter nicht mit dem Geschäftsabschluss per 31. Dezember 2014 übereinstimmen. Die Rekurrenten wurden deshalb aufgefordert, die korrekten Buchhaltungsunterlagen 2014 einzureichen. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 liessen die Rekurrenten mitteilen, dass sie zur Stellungnahme die selbst eingereichten Kontoblätter benötigten.