3. 3.1. Die Vertreterin rügt, ihr sei "die Akteneinsicht in das gesamte Dossier unserer Klienten nicht gewährt" worden. Es seien auf dem RStA Q. lediglich die selbst eingereichten Schreiben und Kontoblätter gezeigt worden, mit dem Hinweis, es existiere keine weitere Notiz. Die Rekurrenten lassen somit die Verletzung ihres Anspruchs auf Akteneinsicht geltend machen.