2.4. In der Vernehmlassung wurde vom KStA in Ergänzung der bisherigen Ausführungen geltend gemacht, die Rekurrenten seien seit Februar 2013 zu 70 % an der E. GmbH beteiligt. Zuvor seien sie zu 100 % beteiligt gewesen. Zudem sei der Rekurrent als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen.