Angeblich habe der Steuerkommissär eine genaue Buchprüfung durchgeführt, wie er anlässlich einer Besprechung dargelegt habe. Aber er habe nichts gefunden, habe jedoch davon gesprochen, dass er Kosten für ein Fahrzeug – welches nachweislich von anderen Mitarbeitern gefahren worden sei – den Rekurrenten aufrechnen wolle. Dies habe als Begründung für die Aufrechnung dienen sollen, habe sich aber als falsch erwiesen. Es stelle sich aber vor allem die Frage, weshalb die Akteneinsicht nicht in das gesamte Dossier des Rekurrenten gewährt worden sei. Es seien nur die selbst eingereichten Schreiben und Kontoblätter gezeigt worden.