Trotz mehreren Aufforderungen zur Aktenedition seien die verlangten Unterlagen (insbesondere die Leasingverträge sowie Rechnungen im Zusammenhang mit dem Einkauf von Getränken und Gastronomie) nicht eingereicht worden. Auch die den Rekurrenten gestellten Fragen seien nicht beantwortet worden. Gemäss geltender Rechtsprechung habe die Steuerbe- -5- hörde die Rekurrenten mehrfach vergeblich aufgefordert, die im Raum stehende Aufrechnung von CHF 20'000.00 detailliert zu bestreiten. Mangels Unterlagen habe die Einsprache abgewiesen werden müssen.