5. Mit Entscheid vom 28. Juli 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 6. Den Einspracheentscheid vom 28. Juli 2020 (Zustellung am 15. Oktober 2020) haben B. und A. mit Rekurs vom 10. November 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie liessen folgende Anträge stellen: -3-