1. Mit Verfügung vom 19. Juli 2019 wurden B. und A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 74'600.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 94'600.00) und einem Beteiligungsertrag von CHF 20'000.00 veranlagt. Dabei wurde eine geldwerte Leistung von CHF 20'000.00 aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 19. Juli 2019 liessen B. und A. mit Schreiben vom 24. August 2019 Einsprache erheben. Sie liessen den Antrag stellen, auf die Aufrechnung von CHF 20'000.00 sei zu verzichten.