6.2. Die Rekurrenten haben in der Einsprache vom 7. April 2020 (Eingang bei Gemeindesteueramt Q. am 8. April 2020) lediglich ausgeführt: "Aufgrund der aktuellen Lage auf der ganzen Welt bitte ich Sie, um eine Frist bis Ende April um allfällige Unterlagen einzureichen." Es ist offensichtlich, dass damit weder ein Antrag noch eine Begründung vorliegt. - 11 -