4.4. Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 11. September 2019 wurden die Rekurrenten aufgefordert, die Monatsauszüge von Januar bis Dezember 2016 der F Bank., der G Bank. und der I., einen vollständigen Jahresabschluss betreffend den Liegenschaften in Q. und S. inklusive Kontodetails 2016, weitere Belege über Schuldzinsen sowie die V. Steuererklärungen 2016 und 2017 einzureichen. Die Rekurrenten liessen um Fristerstreckung für die Einreichung der verlangten Unterlagen ersuchen (Gesuch vom 23. September 2019; bis 20. November 2019 bewilligt; E-Mails vom 23. September 2019)