4.3. Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 25. Februar 2019 wurden die Rekurrenten aufgefordert, bis zum 27. März 2019 folgende Angaben und Unterlagen einzureichen:  Kopie Kaufvertrag Liegenschaft V. (in deutsch übersetztes und beglaubigtes Exemplar  Hypothekarzinsausweis 2016 Liegenschaft V. in deutscher Sprache -7-