2.4. Das Gemeindesteueramt Q. stellte der Vertreterin der Rekurrenten den Einspracheentscheid vom 19. August 2020 mit Rechtsmittelbelehrung (Postaufgabe am 24. September 2020) ohne weitere Bemerkungen erneut zu. Gemäss dem Auszug aus dem Track & Trace der Post, wurde der Vertreterin die Sendung am 25. September 2020 mit Frist bis zum 2. Oktober 2020 zur Abholung gemeldet. Die Vertreterin verlängerte die Abholfrist am 30. September 2020 bis zum 23. Oktober 2020. Die Zustellung am Schalter erfolgte am 12. Oktober 2020. -5-