2.3. Der Einspracheentscheid wurde am 20. August 2020 eingeschrieben versandt. Gemäss dem Auszug aus dem Track & Trace der Post wurde der Vertreterin die Sendung am 21. August 2020 mit Frist bis zum 28. August 2020 zur Abholung gemeldet. Die Vertreterin verlängerte die Abholfrist am 24. August 2020 bis zum 18. September 2020. Am 19. September 2020 wurde das Einschreiben als "Nicht abgeholt" an den Absender retourniert. Die Rücksendung ging am 24. September 2020 beim Gemeindesteueramt Q. ein.