6. Den Einspracheentscheid vom 19. August 2020 (zweite Postaufgabe am 24. September 2020; Zustellung an die Vertreterin am 12. Oktober 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 30. Oktober 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgenden "Antrag: Bitte setzen Sie die Positionen 'Weitere Einkommen nach Ermessen', sowie 'Übrige Vermögenswerte nach Ermessen' auf 0." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.