Dementsprechend hat das KStA GS der Rekurrentin mit Schreiben vom 12. August 2020 eine Schlechterstellung, sogenannte Reformatio in Peius, angedroht und ihr bis zum 15. September 2020 – im Sinne des rechtlichen Gehörs – die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Entgegen der Vorhaltungen der Rekurrentin hat das KStA GS damit weder willkürlich noch rechtsmissbräuchlich gehandelt.