Wird der Wert eines Grundstücks durch eine neue Schätzung höher bemessen, bedeutet dies eine höhere steuerliche Belastung für die steuerpflichtige Person. Da die Grundstückschätzung im Rahmen eines steuerlichen Verfahrens erfolgt, wird die Schätzung auch aus steuerlicher Sicht qualifiziert. Ein höherer Grundstückwert und somit eine höhere Steuerbelastung wirkt sich somit zu Ungunsten der steuerpflichtigen Person aus. Dementsprechend hat das KStA GS der Rekurrentin mit Schreiben vom 12. August 2020 eine Schlechterstellung, sogenannte Reformatio in Peius, angedroht und ihr bis zum 15. September 2020 – im Sinne des rechtlichen Gehörs – die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.