Das Wissen des Vertreters wird der Rekurrentin angerechnet. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2022 wurde den Rekurrenten sodann das Schätzungsprotokoll vom 5. Oktober 2020 zugestellt. Weitere Unterlagen sind in den Verfahrensakten nicht enthalten. Folglich wurden den Rekurrenten vom KStA GS sämtliche Unterlagen zugestellt, mit Ausnahme des Schätzungsprotokolls vom 5. Oktober 2020, welches ihnen das Spezialverwaltungsgericht nachträglich zukommen liess. Somit ist der Anspruch auf Akteneinsicht nicht verletzt bzw. wurde die Verletzung mit der Zustellung des letzten Schätzungsprotokolls geheilt.