men, dass ihr Einsicht in die Verfahrensakten zu gewähren ist. Der Rekurrentin wurde vom KStA GS die Ersteinschätzung vom 25. April 2019, eine Kopie des Schätzungsprotokolls (Nr. bbb) vom 24. Juli 2019, eine Kopie des Güterbogens (April 1993) sowie der Grundbuchauszug der Parz. Nr. aaa zugestellt. Das Protokoll der Einspracheverhandlung vom 23. August 2019 wurde zudem vom damaligen Vertreter der Rekurrentin unterzeichnet. Der Vertreter hat mit seiner Unterschrift bestätigt, das Protokoll gelesen zu haben. Das Wissen des Vertreters wird der Rekurrentin angerechnet.