7.2. Vorfrageweise ist jedoch zuerst auf die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf das rechtliche Gehör, die Verletzung des Willkürgebots und des Gebots des Handelns nach Treu und Glauben, der Verstoss gegen den Dispositionsgrundsatz und das Legalitätsprinzip sowie Rechtsmissbrauch zu prüfen. Sodann ist auf die Frage der Verjährung einzugehen. Nach Prüfung der formellen Vorfragen kann in einem zweiten Schritt die Schätzung überprüft werden.