Das rechtliche Gehör sei nicht schon dadurch gewahrt, indem die Behörde der Gegenpartei einen Entwurf ihres Entscheids zur Kenntnisnahme zustellte, wenn sie sich darin nicht mit den Einwendungen auseinandersetze. Wäre die Einsprache unterblieben, würde die Parz. Nr. aaa im Halte von 3'489 m2 zum Nachteil der Eigentümer vollständig zu Wald erklärt. Leider sei es dem KStA GS am Augenschein vom 23. August 2019 nicht gelungen, eine Schätzung vorzunehmen, die mit der realen Situation übereinstimme. Die Parzelle bestehe mindestens zur Hälfte aus Landwirtschaftsland (Wiese).