"Berechnunqskolonne Nr. 1. Besteuerung unüberbaut: Der steuerliche Verkehrswert wird neu bewertet mit CHF 9'351. Der Steuerwert wird neu festgelegt mit CHF 4'900. Berechnungskolonne Nr. 2. Besteuerung unüberbaut: Der Steuerwert wird neu festgelegt mit CHF 200." Den an der Einspracheverhandlung Anwesenden seien die neuen Werte vor Ort bereits mitgeteilt worden. Das Dispositiv des Einspracheentscheids laute auf Änderung des Steuerwertes zu Ungunsten der Rekurrentin. Der Steuerwert per 2005 werde auf CHF 5'100.00 erhöht.