Die Einzelschätzung sei erstellt worden, weil das Grundstück steuerlich noch nie erfasst worden sei. Der Wald werde generell zum Ertragswert besteuert. In der vorliegenden Eröffnung sei das ganze Grundstück im Gesamtmass von 3'489 m2 fälschlicherweise zum Ertragswert besteuert worden. Dem Grundbuchauszug könne entnommen werden, dass eine Teilfläche von 1'039 m2 als "Acker, Wiese, Weide" eingestuft und die Restfläche von 2'450 m2 als "Wald" bezeichnet werde. Somit sei die vorliegende Eröffnung falsch. Die nachfolgenden Beurteilungspositionen seien neu wie folgt festgelegt worden: -9-