Nur im höchstgelegenen östlichen Bereich sei die Parzelle etwa zu einem Drittel bewaldet. Im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes sowie aus ökologischen Überlegungen unternähmen die Miterben jedes Jahr grosse Anstrengungen, um die Parzelle in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten und vor einer Sukzession durch Verbuschung und vor Vergandung zu Wald zu schützen. Diesen Aufwand, für welchen bei landwirtschaftlich genutzten Parzellen die öffentliche Hand bekanntlich Entschädigungen entrichte, sei von der Erbengemeinschaft bisher unentgeltlich erbracht worden.