6. 6.1. In der Einsprache führte die Rekurrentin aus, es sei widersprüchlich, wenn die Verfügung festhalte, dass die Parz. Nr. aaa landwirtschaftlich genutzt werde aber aus Wald bestehe. Mindestens 2/3 der Parz. Nr. aaa sei Magerwiese. Begrenzt werde die Parzelle in südwestlicher Richtung mit Feldgehölz und im Westen mit einer Strauchhecke und Haselnussbüschen. Nur im höchstgelegenen östlichen Bereich sei die Parzelle etwa zu einem Drittel bewaldet.