4.2. Da keine Hinweise auf eine rechtlich oder tatsächlich getrennte Ehe der Rekurrenten vorliegen, wirkt der von der Ehefrau verfasste Rekurs für beide Ehegatten, zumal die Grundstückschätzung auch für die gemeinsame Steuerdeklaration und Steuerveranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern gilt. Der Ehemann hat demnach vorliegend ebenfalls Parteistellung mit den genannten Folgen.