13. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht B. mitgeteilt, dass er im vorliegenden Verfahren ebenfalls Parteistellung hat. Zudem wurde B. und A. mitgeteilt, dass eine allfällige Erhöhung des Steuerwertes der Parz. Nr. aaa in Betracht gezogen werden müsse. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zur angedrohten Reformatio in peius gewährt. Und schliesslich wurde B. und A. das Schätzungsprotokoll vom 5. Oktober 2020 zugestellt. 14. A. hat mit Schreiben vom 1. November 2022 Stellung genommen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: