"Anträgen: 1. Die Einschätzung sei vollumfänglich aufzuheben; 2. es sei festzustellen, dass die Parzelle nicht landwirtschaftlich genutzt wird und die Eigentümer keinerlei Eigennutzen aus der Liegenschaft ziehen; 3. es seien die Besitzverhältnisse den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend zu korrigieren; 4. das Bewertungsprotokoll sei zu edieren; 5. alles unter den üblichen Kosten folgen zu Lasten der Staatskasse;" 4. 4.1. A. wurde eine Einladung zur Einspracheverhandlung vom 23. August 2019 zugestellt.