7.2.3. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufrechnung können auch Erfahrungszahlen zum Umsatz anderer Unternehmen herangezogen werden. Stehen keine direkten Vergleiche zur Verfügung, sind Unternehmenskennzahlen und verschiedene betriebliche Grössen in Relation zueinander aussagekräftig. Die Steuerkommission Q. nahm eine Bruttogewinnmarge von 30 % an. Der Branchendurchschnitt liegt für die Fast-Food- und Handelsgastronomie im Jahr 2016 gemäss Broschüre der H. (Kennzahlen 2016, S. 24) bei 29 %.