Ausserdem legt die Steuerkommission Q. den Privatanteil an den Fahrzeugkosten auf 2/3 fest und rechnet den Betrag von CHF 6'775.00 auf. Daraus resultiert ein Reingewinn von CHF 39'624.00. - 10 - Die Rekurrenten beantragen, auf die Korrektur des Reingewinns in der Höhe von CHF 39'624.00 sowie auf die Aufrechnung eines Privatanteils von CHF 6'775.00 sei zu verzichten. 7.2.2. Die mangelnde Zuverlässigkeit des Kassabuches für die Bareinnahmen des Rekurrenten führt zur reduzierten Beweiskraft der gesamten Buchhaltung. Die Ein- und Ausgabenrechnung kann nicht direkt als Grundlage für die Veranlagung herangezogen werden.