7.2. 7.2.1. Die ungenügenden buchhalterischen Aufzeichnungen der Rekurrenten weisen für 2016 einen Verlust von CHF 20'336.50 aus. Die Steuerkommission Q. errechnete aufgrund der Selbstdeklaration der Rekurrenten demgegenüber einen Verlust von CHF 68’636.50. Gemäss der Aufstellung des Rekurrenten beliefe sich der Bruttogewinn auf knapp 12 %. Die Steuerkommission Q. geht von einer üblichen Bruttogewinnmarge von 30 % aus und berechnet somit den mutmasslichen Umsatz um CHF 98’822.00 höher. Zudem rechnete sie den Betrag von CHF 2'663.00 auf, da ordentliche Steuern bei einer Einzelunternehmung nicht zum Geschäftsaufwand gehören. Ausserdem legt die Steuerkommission Q.