5.4. Die Rekurrenten wurden zudem im Veranlagungsverfahren mit Schreiben vom 8. April 2019 und 13. Mai 2019 aufgefordert, sämtliche Detailkonti zur eingereichten Buchhaltung der Einzelfirma "G." einzureichen. Diese Aufforderung wiederholte das Steueramt Q. im Einspracheverfahren mit Schreiben vom 17. September 2019 sowie 18. Dezember 2019. Den Rekurrenten war somit bewusst, dass die von ihnen eingereichte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben 2016 nicht vollständig war. Da es an den Details zu den Einnahmen und Ausgaben fehlt, ist – wie die Steuerkommission Q. zu Recht ausgeführt hat – eine Kontrolle praktisch unmöglich.