Unabhängig davon, ob das italienische Spezialitätengeschäft des Rekurrenten als bargeldintensiver Betrieb gilt oder ob nicht überwiegend bar bezahlt wird, hat der Rekurrent im Rahmen der vereinfachten Buchführung über alle seine Bareinnahmen und Barausgaben ein Kassabuch zu führen. Der Rekurrent müsste jedenfalls nicht nur die Barausgaben, sondern auch die Bareinnahmen tagesgenau und fortlaufend aufzeichnen mit zeitnaher Saldierung. Nur so hätte der tatsächliche Kassenbestand auch effektiv kontrolliert werden können. Der Rekurrent weist seine Einnahmen bezüglich Laden jedoch nur als Gesamtbetrag pro Monat aus und nicht tagesgenau.