Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 5. Mit Schreiben vom 4. November 2020 reichte B. ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 6. November 2020 wurden B. und C. von der Leistung eines Kostenvorschusses befreit. Es wurde in Aussicht gestellt, dass über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit dem Endentscheid befunden werde. 6. Das Steueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. B. hat eine Replik erstattet.