4. 4.1. Mit an die "Gemeindeverwaltung Steueramt" Q. gerichtetem Schreiben vom 21. Oktober 2020 mit dem Betreff "Rekurs zum Einsprache-Entscheid vom 11. August 2020" (Postaufgabe unbekannt; Eingang beim Steueramt Q./S. am 22. Oktober 2020) stellte B. sinngemäss die Anträge, der Reingewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei zu korrigieren und der Privatanteil der Fahrtkosten sei zu streichen. Das Steueramt Q./S. leitete dieses Schreiben an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. 4.2. Das Spezialverwaltungsgericht hat das Schreiben vom 21. Oktober 2020 als Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 11. August 2020 (Zustellung am 23. September 2020) entgegengenommen.