3. Mit Entscheid vom 11. August 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Sie berücksichtigte einen Reinverlust von CHF 68'636.00, korrigierte den Bruttogewinn auf CHF 98'822.00 und rechnete die ordentlichen Steuern von CHF 2'663.00 sowie den Privatanteil an den Fahrzeugkosten von 2/3 im Umfang von CHF 6'775.00 auf. Damit reduzierte sich das steuerbare Einkommen dementsprechend auf CHF 57'700.00 zum Satz von CHF 93'200.00.