5.7. Gemäss der Aufstellung "Erwerbspreis und Berechnungen der Aufwendungen analog Einsprache-Entscheid vom 15.02.2007 (EE) sowie Veranlagungsverfügung vom 09.10.2006", welche mit der Steuererklärung für Grundstückgewinne 2018 betreffend "Verkauf GB aaa und bbb" eingereicht wurde, befindet sich die Doppelgarage auf der Parzelle ccc (vgl. auch Replik vom 17. Dezember 2020). Mit dem Kaufvertrag vom 16. November 2018 wurden jedoch die Liegenschaften Q. aaa und bbb verkauft. Die Parzelle ccc bildet nicht Gegenstand dieses Vertrags.