Diese Bestätigung wurde während der Einsprachefrist angefertigt und trägt alle Merkmale eines Gefälligkeitsattests. Sie ist damit nicht geeignet, den Beweis für den Verkauf der umstrittenen Bauprojekte zu erbringen.' 3.4. Da nebst der Bestätigung nichts darauf hindeutete, dass im Kaufpreis der Liegenschaft auch die Projektstudie enthalten ist, hat das Spezialverwaltungsgericht in Anbetracht aller Umstände nicht auf die Vereinbarung, sondern auf den Kaufvertrag abgestellt. Diese Rechtsprechung ist auch bei der Beurteilung des vorliegenden Falles zu beachten.