griffenen Projektkosten angerechnet werden. Ausserdem wurden die beiden Bauprojekte schlussendlich realisiert (RGE vom 14. September 2000 [RV.1998.50038]). 3.5. Der Kaufvertrag vom 16. April 2018 enthält keinen Hinweis auf eine Mitveräusserung eines Bauprojekts. Die Vertragsparteien des Kaufvertrages, d.h. die Rekurrenten und X AG als Käuferin, haben jedoch am 30. Oktober 2018 die folgende Vereinbarung unterzeichnet: 'Projektstudien Liegenschaft O. Sehr geehrte Damen und Herren