2.2. Die Steuerkommission Q. hat die geltend gemachten Kosten, analog einem Urteil des Spezialverwaltungsgerichts, nicht als Anlagekosten berücksichtigt, weil der Kaufvertrag vom 16. November 2018 keine Bestimmung enthalte, ob und wie allenfalls ein Projekt im Kaufpreis enthalten sei. Die im Einspracheverfahren nachträglich eingereichte Vereinbarungsbestätigung vom 11. März 2020 erachtet die Steuerkommission Q., wiederum analog einem Urteil des Spezialverwaltungsgerichts, als Gefälligkeitsbescheinigung ohne Aussagekraft, da der Käuferschaft durch die Unterzeichnung kein Rechtsnachteil erwachse (vgl. Einspracheentscheid).