Dazu würden auch Projekte und Baubewilligungen gehören, die ohne das Grundstück weder Sinn, noch Zweck hätten. Selbstverständlich sei das Projekt mündlich als Bestandteil des Kaufpreises vereinbart worden. Geradezu willkürlich und ohne jeden Beweis würde die Steuerkommission Q. behaupten, die nachträglich eingereichte Vereinbarungsbestätigung vom 11. März 2020 sei eine Gefälligkeitsbescheinigung ohne Aussagekraft.