1. Mit Kaufvertrag vom 16. November 2018 verkaufte A. die Liegenschaften Q. aaa und bbb zum Preis von CHF 160'000.00 an D.. 2. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2019 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2018 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 114'792.00 bei einer Besitzesdauer von 34 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 5'739.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 160'000.00 sowie ein Erwerbspreis von CHF 45'208.00 zu Grunde. 3. Gegen die Verfügung vom 17. Dezember 2019 erhob der Vertreter von A. mit Schreiben vom 15. Januar 2020 Einsprache und stellte die folgenden Anträge: