7.2.6. Vorliegend wurden mit den Neubauten auf lange Dauer ausgelegte Bauten realisiert. Bei solchen Verhältnissen geht das Bedürfnis nach Rechtssicherheit einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise des investierenden Pächters vor. Massgebend ist deshalb die zivilrechtliche Betrachtungsweise, wonach der Vater des Rekurrenten Eigentümer der auf seinem Grundstück erstellten Bauten ist, auch wenn der Rekurrent Eigenmittel darin investiert haben sollte.