Für die finanzierende Bank besteht – wie der LE KStA zutreffend ausführt – kein Grund, sich gegen mitunterzeichnende Solidarschuldner zu wehren, vergrössern diese doch ihr Haftungssubstrat. Zudem ändert die Adressierung durch die Bank sowie die Solidarschuldnerschaft des Rekurrenten bezüglich des Bankkredits nichts am zivilrechtlichen Eigentum an der Parzelle und folglich an den darauf erstellten Bauten. Dies gilt umso mehr, als auch hier weder Baurecht noch Nutzniessung zugunsten des Rekurrenten im Grundbuch eingetragen wurden, was zwischen den Parteien nicht umstritten ist.