Der vorliegende Sachverhalt ist gleich zu beurteilen. Zwar machen die Rekurrenten geltend, die Hypothekarzinsen und die Amortisationen auf dem Schuldbetrag seien vom Rekurrenten geleistet worden, die Zuschriften der Bank seien sowohl an den Rekurrenten als auch an dessen Vater gerichtet gewesen und die Verträge seien von beiden unterzeichnet worden. Dies ist ausweislich der Akten zwar zutreffend, allerdings wird damit kein zivilrechtliches Eigentum begründet. Für die finanzierende Bank besteht – wie der LE KStA zutreffend ausführt – kein Grund, sich gegen mitunterzeichnende Solidarschuldner zu wehren, vergrössern diese doch ihr Haftungssubstrat.