7.2.4. Im Urteil vom 4. Dezember 2008 (2C_379/2008; vgl. oben Erw. 7.1.2.) hatte das Bundesgericht einen Sachverhalt zu beurteilen, bei dem die Pächter eines Landwirtschaftsbetriebes in ihrer Bilanz eine Remise aktiviert und den Baukredit in gleicher Höhe in den Passiven aufgeführt hatten. Auf den Wert dieser Remise hatten die Pächter Abschreibungen vorgenommen. Die Steuerbehörde anerkannte weder die Abschreibungen noch den Wert der Remise bzw. die entsprechende Schuld in der Bilanz. Das Bundesgericht führte – nach einer Darlegung des Grundsatzes sowie der Ausnahmen bezüglich Geschäftsvermögen, das sich im zivilrechtlichen Eigentum des Geschäftsinhabers befinden muss (vgl. oben Erw.