Die Rekurrenten selber haben mehrfach geltend gemacht, dass die bis Ende 2014 bestehende Kollektivgesellschaft zwischen dem Rekurrenten und seinem Vater aufgelöst worden war, weil sich die Eltern aus dem Geschäft hätten zurückziehen wollen. Anders als in den vorgenannten Fällen bestand somit zwischen Geschäftsinhaber (Rekurrent) und Eigentümer der Liegenschaft (Vater) kein Zusammenhang, der ein ausnahmsweises Abweichen vom Grundsatz, dass nur Geschäftsvermögen sein kann, was im zivilrechtlichen Eigentum des Geschäftsinhabers steht, rechtfertigen würde.