Demgegenüber besteht vorliegend keine derartige Verbindung zwischen dem Vater des Rekurrenten als Eigentümer der Liegenschaft und dem Rekurrenten als Geschäftsinhaber. Die Rekurrenten selber haben mehrfach geltend gemacht, dass die bis Ende 2014 bestehende Kollektivgesellschaft zwischen dem Rekurrenten und seinem Vater aufgelöst worden war, weil sich die Eltern aus dem Geschäft hätten zurückziehen wollen.